ICADA-zertifizierte Kosmetik

ICADA ist der europäische Service- und Lobby-Verband für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) im Bereich

  • präparative Kosmetik,
  • apparative Kosmetik,
  • natürliche Wasch- und Reinigungsmittel
  • Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel.

Um das ICADA-Zertifikat für Naturkosmetik zu erhalten, müssen folgende Standards erfüllt werden:

Naturstoffe werden als solche, oder aus physikalischen Prozessen gewonnen eingesetzt. Hier werden vier Quellen unterschieden:

  1. Pflanzliche Rohstoffe. Diese müssen soweit möglich aus zertifiziertem ökologischem Ausgangsmaterial (kbA) bestehen und werden durch eine Positivliste geregelt. In Ausnahmefällen bei mangelnder Verfügbarkeit von Bio-Rohstoffen dürfen auch andere, spezielle Rohstoffe aus zertifizierter Wildsammlung und, falls nicht anders möglich, aus konventionellem Anbau verwendet werden.
  2. Tierische Rohstoffe. Der Einsatz von Stoffen, die traditionell von lebenden Tieren gewonnen werden wie Milch, Honig oder Seide, ist erlaubt. Der Einsatz von Rohstoffen aus toten Tieren wie Nerzöl, tierische Fette oder Murmeltierfett hingegen ist nicht gestattet.
    Rohstoffe, die vor dem 01.01.1998 noch nicht in der Kosmetikindustrie verwendet wurden, dürfen ausschließlich dann eingesetzt werden, wenn sie nicht an Tieren getestet worden sind.
  3. Biotechnisch hergestellte Kosmetikrohstoffe. Da Mikroorganismen ebenso Bestandteile der Natur sind, also auch in Pflanzen und Tieren vorkommen, sind deren Stoffwechselprodukte als Bestandteile von Bio- und Naturkosmetik erlaubt. Verboten hingegen ist der Einsatz von GMOs.
  4. Mineralische und anorganische Stoffe. Mineralien jedweder Form sind Bestandteil der Natur und somit erlaubt. Auch anorganische Salze, Säuren und Laugen wie Natriumchlorid oder Magnesiumsulfat, die durch Vorgänge in der Natur entstehen können, sind erlaubt.

Naturstoff-Derivate werden erlaubt, wenn die Natur als Quelle für das Ausgangsmaterial nicht ausreicht. Sie müssen außerdem anhand genau definierter Verfahren und unter Nachweis der Umweltverträglichkeit hergestellt werden.

Duft- und Geschmacksstoffe müssen natürlich im Sinne der ISONorm9235 sein. Auch Stoffe, die aus auf natürlichen Vorgängen basierender (z. B. biotechnologischer) Herstellung stammen sind zugelassen.

Synthetische Stoffe mit definierten Verwendungserlaubnissen. Um auch für den Verbraucher von Bio- und Naturkosmetik eine mikrobiologisch einwandfreie Qualität bieten zu können, dürfen genau definierte Konservierungsmittel zum Einsatz kommen. Diese sind

  • Benzoesäure und ihre Salze
  • Sorbinsäure und ihre Salze
  • Ameisensäure
  • Salicylsäure und ihre Salze
  • Propionsäure und ihre Salze
  • Benzylalkohol

Worauf verzichtet Bio- & Naturkosmetik bewusst?

  • Nicht mit dem Naturgedanken kompatible Rohstoffgruppen wie synthetische Duftstoffe, Silikone, Mineraölprodukte etc.
  • Radioaktive Bestrahlung der Produkte zur Keimverminderung
  • Naturschädliche Verpackungen wie etwa halogenierte Kunststoffe

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